Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit insgesamt drei Unternehmen für zwei Jahre abzuschließen.
Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein.
Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung.
Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von maximal 100 000 EUR inklusive Mehrwertsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.