Rahmenvereinbarung über die Duchführung von Busfahrten in ganz Deutschland und europäischen Ausland.
Die Aufgabe umfasst die Durchführung von Busfahrten verschiedenster Art auf Abruf nach Terminvereinbarung im Auftrag der Landeshauptstadt München. Die Fahrten finden dabei im Auftrag der abrufenden Dienststelle oder Beteiligungsgesellschaft (Bedarfsstellen) statt.
Es handelt sich dabei um Mehr- oder Eintagesfahrten mit Kleinkindern (bspw. Kindergartenkindern), Kindern (bspw. Grundschülern), Jugendlichen (bspw. Schülern), Bediensteten und Gästen der Landeshauptstadt München.
Die Fahrtzwecke sind unter anderem verschiedene Arten von Ausflügen, bspw. Schulausflüge zu Schullandheimen und Tierparks oder Betriebsausflüge, zudem Stadtrundfahrten oder Transferfahrten innerhalb Münchens sowie Fahrten zum Flughafen sowie Fahrten zu Fortbildungsstätten und Veranstaltungen.
Die jeweilige Fahrt umfasst das Abholen und Befördern sowie, wenn es von der Bedarfsstelle angefordert wird, das Zurückbringen von Personen, zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.
Über den ganzen jeweiligen Tag können die Fahrzeiten verteilt sein. Das Fahrpersonal und das Fahrzeug sollen auf Anforderung der abrufenden Bedarfsstelle für die Leistungserfüllung während des gesamten Zeitraums vor Ort zur Verfügung zu stehen.
Das Auftragsgebiet mit den jeweiligen Zielorten ist hauptsächlich das Stadtgebiet München und seine Umgebung. Darüber hinaus geht eine große Anzahl der Fahrten in das Gebiet des Freistaats Bayern. Zudem haben einige Fahrten, andere Gebiete der Bundesrepublik Deutschland und das europäische Ausland zum Ziel.