Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Pockau-Lengefeld in der Ortslage Pockau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 10 Baulose eingeteilt.
Die örtlichen Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 2,2 km beginnend von der Mündung der Schwarzen Pockau in die Flöha flussaufwärts. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasser-schutzmauern, Brückenabriss, Brückenneubau usw.)
Es sind Leistungen der Beweissicherung, Erschütterungsmessungen und Rissmonitoring zu erbringen.
Leistungen der Beweissicherung:
Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche sind durch den Auftragnehmer aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Dazu gehört auch die Aufnahme und Dokumentation von Grenzpunkten im unmittelbaren Baubereich und erweiterten Baustellenbereich.
Leistungen Erschütterungsmessungen:
Bei verschiedenen Bauteilen ist aufgrund der geplanten Bauweise für das Bauwerk selbst oder für den Baugrubenverbau mit Erschütterungen durch die Bauarbeiten zu rechnen. Es müssen daher im Zuge der Bauausführung Erschütterungsmessungen an baulichen Anlagen (Gebäuden) durchgeführt werden, um die Einwirkung der erschütterungsverursachenden Arbeiten auf bauliche Anlagen (DIN 4150, Teil 3) zu überwachen und zu dokumentieren. Dabei können auch Gebäude betroffen sein, bei denen zwar keine schädlichen Auswirkungen erwartet werden, die jedoch aufgrund Ihrer Vorschädigung oder der besonderen Sensibilität in Bezug auf räumlich nahe Baumaßnahmen, Messungen zum Zwecke des 0-Nachweise erfordern.
Alle Gebäude, an denen Erschütterungsmessungen geplant sind, müssen vor Beginn der Erschütterungsmessungen mittels Begutachtung beweisgesichert sein, um den Vorschädigungsgrad zu dokumentieren.
Die Erschütterungsmessungen sollen während der Ausführung von erschütterungsverursachen-den Arbeiten an ausgewählten Stellen ausgeführt und digital aufgezeichnet werden. Die Messsensoren müssen dazu mit Funktionen der automatischen Benachrichtigung bei Grenzwertüberschreitungen ausgestattet sein, die das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte signalisieren und somit eine Unterbrechung und Umstellung der Bauausführung bzw. des Bauablaufes ermöglichen.
Leistungen Rissmonitoring:
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden Vorschädigungen durch Risse an der Gebäudesubstanz erkennbar sind, ist bei Bedarf ein baubegleitendes Rissmonitoring mittels Risswächtern erforderlich.