Das Polizeipräsidium Recklinghausen (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge
für die Dauer von maximal 6 Jahren. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebietslose mit je zwei Fachlosen unterteilt.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Recklinghausen.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Dorsten.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Haltern am See.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Castrop-Rauxel.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Datteln.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Waltrop.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Herten.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Bottrop.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Gladbeck.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Stadtgebiet Marl.