Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages von Mietwäsche für die BSR-Kantinen. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt im wöchentlichen Turnus und nach Absprache mit den BSR Anlieferstellen. Der zukünftige Auftragnehmer muss zuverlässig, flexibel, verbindlich, kompetent und kundenfreundlich sein. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
s.o. II.1.4.