Durchführung von Fahrleistungen mit 4 Standardlinienbussen im öffentlichen Personennahverkehr im Zuständigkeitsbereich der Halleschen Verkehrs-AG. Dabei werden verschiedene Linien befahren. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 345.000 Fahrplankilometer. Die Fahrzeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. 80 % der dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein.
Es ist Linienverkehr mit Standardlinienbussen in Halle/Saale im Auftrag der HAVAG durchzuführen. 80 % der Busse dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein und haben zum Zeitpunkt ihrer Beschaffung die jeweils geltende Euroabgasnorm mit den niedrigsten Schadstoffgrenzwerten einzuhalten. Außerdem sind die Anforderungen der Umweltzone der Stadt Halle zu erfüllen. Diese sind unter www.halle.de recherchierbar. Es dürfen nur Busse zum Einsatz kommen, die die Anforderung an die Barrierefreiheit erfüllen.
Für die Busse müssen gültige Zulassungen für den öffentlichen Personenverkehr unter Angabe deren Sitz- und Stehplatzkapazität sowie aktuelle Prüfzertifikate nachgewiesen werden. Jeder Bus muss über einen Mehrzweckbereich für die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen u.a. verfügen. In den Bussen muss der Einbauraum für die von der HAVAG gestellten Komponenten digitale Funktechnik, Verkaufstechnik und ITCS-Technik vorhanden
sein. Zur Nutzung auf Mietbasis je Bus werden insoweit überlassen: ein 19 Zoll Baugruppenträger für Bordrechner, ein 19 Zoll Baugruppenträger für Funkgerät, Fahrerbedienteil für Bordrechner, Fahrermikrofon, Funklautsprecher, ELA/Audioverstärker mit Innenlautsprecher, je ein Entwerter pro Tür, maximal 2 Antennen, Fahrgastzählsystem, Verkabelung. Kostenfrei wird je Bus ein Fahrausweisverkaufsgerät zur Verfügung gestellt.
Weiterhin werden elektronische Außen- und Innenanzeigen für die Liniennummer und Zielbeschriftung gefordert.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.