Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist verpflichtet Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen durchzuführen, soweit durch den Bau oder die wesentliche Änderung öffentlicher Straßen die festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
Es sollen hierzu als Beschaffungsvorhaben diese Rahmenverträge geschlossen werden, aus denen nach Bedarf ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen von insgesamt ca.3 100 Wohneinheiten an verschiedenen Projekten abgerufen werden können.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u. a. die Objektbegehung und Erstellung von Bestandsaufnahmen mit Fotodokumentation, u.v.m.
Los 1 u d Los 2 sind nach Zuständigkeiten in der Region aufgeteilt worden. Es handelt sich um ein geschätztes Vergütungsvolumen von ca. 0,2 bis 0,7 Mio. EUR netto pro Jahr.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u. a. die Objektbegehung und Erstellung von Bestandsaufnahmen mit Fotodokumentation, Feststellung des tatsächlichen Anspruchs, objektbezogene Ermittlung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen und Belüftungseinrichtungen, Erstellung von Leistungsverzeichnissen der notwendigen Maßnahmen, Überprüfung und Auswertung der eingereichten Maßnahmen, Begleitung der baulichen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, Beantwortung von Anfragen / Nachfragen, qualitative Kontrolle, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen, (stichpunktartige) Kontrolle der ausgeführten Arbeiten.
Anspruchsberechtigte Gebäude sind üblicherweise durch Planfeststellungsbeschlüsse mit Straße und Hausnummer bezeichnet und sind einschließlich eventuell vorhandener (bebauter) Außenwohnbereiche zu verstehen.
Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich der Region III, hier umfassend das Gebiet der Regionalniederlassung Rhein-Berg in den nächsten 3 Jahren zu erbringen.
Der Leistungsabschnitt D wird separat vergeben. Dieser beinhaltet die Rechnungsprüfung der gesamten Lärmschutzmaßnahmen, die örtliche Abnahme der eingebauten Lärmschutzmaßnahmen und die Projektkoordinierung mit dem Büro, das diesen Vertrag abwickelt. Daher darf der Leistungsabschnitt D nicht an das selbe Büro vergeben werden, welche die Leistungsabschnitte A-C abwickelt.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u.a. die Objektbegehung und Erstellung von Bestandsaufnahmen mit Fotodokumentation, Feststellung des tatsächlichen Anspruchs, objektbezogene Ermittlung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen und Belüftungseinrichtungen, Erstellung von Leistungsverzeichnissen der notwendigen Maßnahmen, Überprüfung und Auswertung der eingereichten Maßnahmen, Begleitung der baulichen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, Beantwortung von Anfragen / Nachfragen, qualitative Kontrolle, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen, (stichpunktartige) Kontrolle der ausgeführten Arbeiten.
Anspruchsberechtigte Gebäude sind üblicherweise durch Planfeststellungsbeschlüsse mit Straße und Hausnummer bezeichnet und sind einschließlich eventuell vorhandener (bebauter) Außenwohnbereiche zu verstehen.
Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich der Region III, hier umfassend das Gebiet der Regionalniederlassung Niederrhein und Ville-Eifel in den nächsten 3 Jahren zu erbringen.
Der Leistungsabschnitt D wird separat vergeben. Dieser beinhaltet die Rechnungsprüfung der gesamten Lärmschutzmaßnahmen, die örtliche Abnahme der eingebauten Lärmschutzmaßnahmen und die Projektkoordinierung mit dem Büro, das diesen Vertrag abwickelt. Daher darf der Leistungsabschnitt D nicht an das selbe Büro vergeben werden, welche die Leistungsabschnitte A-C abwickelt.