Betrieb des Thermalbads AlbThermen in Bad Urach als Pächter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Betriebspflicht erstreckt sich auch auf das Angebot ambulanter Vorsorgeleistungen (kurortgebundene Heilmittelleistungen) im Sinne von § 23 Abs. 2 SGB V. Ort: Stadtgebiet Bad Urach, Deutschland.