Postdienstleistungen für die Finanzämter Alsfeld-Lauterbach, Fulda, Hersfeld-Rotenburg (Rahmenvereinbarung)
Los 1 "Briefsendungen Alsfeld-Lauterbach": Beförderung der Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 4 Nr. 1 a) Postgesetz (PostG)) und hinsichtlich der Eingangspost die Postfachleerung für das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Umfang: - Ausgangspost: ca. 555.856 Stück (maximal 667.028 Stück) - Postfachleerung/Eingangspost: werktägliche Postfachleerung (48 Monate) Rahmenvereinbarung Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Die maximalen Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, sind oben genannt. Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Qualität" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.
Los 2 "PZA Alsfeld-Lauterbach": Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach Umfang: ca. 5.512 Stück (maximal 6.615 Stück) Rahmenvereinbarung Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Die maximalen Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, sind oben genannt. Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Qualität" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.
Los 3 "Briefsendungen Fulda": Beförderung der Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 4 Nr. 1 a) Postgesetz (PostG)) und hinsichtlich der Eingangspost die Postfachleerung für das Finanzamt Fulda Umfang: - Ausgangspost: ca. 362.832 Stück (maximal 435.399 Stück) - Postfachleerung/Eingangspost: werktägliche Postfachleerung (48 Monate) Rahmenvereinbarung Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Die maximalen Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, sind oben genannt. Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Qualität" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.
Los 4 "PZA Fulda": Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für das Finanzamt Fulda Umfang: ca. 10.080 Stück (maximal 12.096 Stück) Rahmenvereinbarung Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Die maximalen Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, sind oben genannt. Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Qualität" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.
Los 5 "Briefsendungen Hersfeld-Rotenburg": Beförderung der Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 4 Nr. 1 a) Postgesetz (PostG)) und hinsichtlich der Eingangspost die Postfachleerung für das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Umfang: - Ausgangspost: ca. 138.652 Stück (maximal 166.383 Stück) - Postfachleerung/Eingangspost: werktägliche Postfachleerung (48 Monate) Rahmenvereinbarung Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Die maximalen Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, sind oben genannt. Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Qualität" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.
Los 6 "PZA Hersfeld-Rotenburg": Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Umfang: ca. 8.104 Stück (maximal 9.725 Stück) Rahmenvereinbarung Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Die maximalen Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, sind oben genannt. Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Qualität" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.