Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung, Bearbeitung, Nachbereitung und Lieferung von Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen und Terminen der Leitung des Auftraggebers. Dies umfasst auch die Begleitung von Reisen der Leitung des Auftraggebers in das In- und Ausland sowie die Erstellung von thematischen Fotoaufnahmen, Studioaufnahmen (Stillleben) oder Landschaftsaufnahmen.