Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Grundsätzlich müssen die PZA`s und ePZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
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Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
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Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
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Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).