Der Vertrag betrifft die Gewährung von Rabatten nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Arzneimittel „Stelara“ zur Versorgung von Versicherten mit dem Wirkstoff Ustekinumab (ATC L04AC05). Der Vertragszeitraum beginnt am 1.6.2018 und endet am 31.5.2020. Vertragsgegenständliche PZN sind die PZN 06435986 (DRF Injektionslösung), die PZN 06435992 (DRF Injektionslösung) sowie die PZN 11721837 (DRF Durchstechflasche).
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss eines Rabattvertrages gemäß § 130a Absatz 8 SGB V über den im Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff. Es handelte sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG bzw. der §§ 97 ff GWB. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet.