Vorrangiges Ziel ist die dauerhafte Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Die berufliche Stabilisierung ist durch intensive sozialpädagogische Begleitung und Nachbetreuung zu gewährleisten.
Vorrangiges Ziel ist die dauerhafte Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Die berufliche Stabilisierung ist durch intensive sozialpädagogische Begleitung und Nachbetreuung zu gewährleisten.
Ziel ist die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt und die
berufliche Stabilisierung der Teilnehmer im Beschäftigungsverhältnis unter ganzheitlicher Beachtung der Lebensumstände.