Das Kreisklinikum Siegen hat es sich zum Ziel gesetzt, zum 15.03.2022 mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Lösung zur mobilen Visite (55 Stück) in Betrieb zu gehen. Dabei soll sich die zu beschaffende Hardwarelösung mit den KIS / der mobilen ePA und den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden Subsystemen zu einem Gesamtsystem integrieren, um folgende Aufgaben abzudecken:
- Zugriff auf die elektronische Patientenakte am Krankenbett
- Mobile Visitenunterstützung
- Zusätzliche Stationsarbeitsplätze
- WLAN-Fähigkeit
- Integration in die bestehende Hard- und Software-Umgebung
Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Hard- und Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Lösungen von Subunternehmern zur Erfüllung der Aufgabenstellung einzubinden. In diesen Fällen muss durch den Anbieter sichergestellt werden, dass eine entsprechende vertragliche Bindung des Anbieters / Generalunternehmers zu den zuliefernden Unternehmen für die gesamte Vertragslaufzeit, inkl. Gewährleistungszeitraum sicherzustellen. Anderenfalls hat der Anbieter für die restliche Vertragslaufzeit einen für den Auftraggeber kostenneutralen Ersatz zu stellen.
Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Kreisklinikum Siegen bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards für Hardware, für Hygiene und Arbeitssicherheit genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- lauffähig unter Citrix / WTS, lauffähig unter IGEL IOS
- die optimale Anpassungsfähigkeit an die Notwendigkeiten des Auftraggebers,
- Nachrüstbarkeit
- Nutzung von Standardschnittstellen und Technologien,
- Investitionssicherheit der Lösung,
- die Ausbaufähigkeit des Systems,
- ein 24-Stunden-Betrieb des Systems (abhängig von ggf. Akkulaufzeiten)
- eine anwenderfreundliche Bedienung
- Kippsicherheit
- Höhenverstellbarkeit
- Einhaltung aller relevanten Regelungen und Gesetzgebungen des Arbeitsschutzes
- Einhaltung der allgemein anerkannten und hier zutreffenden Regeln und Gesetzgebungen für die hier angebotene Technik
- DIN-Normen
- CE-Richtlinien
- VDE-Richtlinien
- Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze
- Unfallverhütungsvorschriften
- Hygienerechtliche Vorschriften
- Leichtlaufrollen (kugelgelagert)
- Rollen müssen antistatisch sein
Das System soll den MS Windows Standards entsprechen.