Der BLB schreibt hier die TGA-Planunungen (KG 410,420,430,480) für den Neubau einer Hallenschießanlage (HSA) mit Akkugebäude/-anbau auf dem Standortübungsplatz in Storkow aus. Grundlage für die Planung ist eine fertige Musterplanung (Lph 2 bis Lph 6), die an den Standort angepasst werden muss. Das Akkugebäude bzw. der -anbau ist in der Musterplanung nicht enthalten und muss neu geplant werden.
Das BMVg hat eine Musterplanung für eine Hallenschießanlage (HSA) erstellen lassen. Zusätzlich zu dieser Musterplanung soll die HSA mit Photovoltaik (PV) auf dem Dach und einem Akku-Speicher (Anbau an die HSA) versehen werden. Die Auslegung der PV- und Akkuanlage wird separat vergeben. Für die HSA muss die Musterplanung an die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Planung/Dimensionierung Fernwärmeanschluss, Anpassungen an die BbgBO, Planung/Dimensionierung TW Anschluss) erfolgen. Die Planungen für Haustechnik für den Akkuanbau sind nicht Bestandteil der Musterplanung und daher in Abstimmung mit den anderen Gewerken (Notwendigkeit Lüftung, Beheizung, ggf. Kühlung usw.) durchzuführen. Die geschätzten Kosten für die Zuleitungen (Fernwärme, Wasser, Abwasser) zum Gebäude sind in den anrechenbaren Kosten des Anbaus enthalten. Die Gebäudeautomation für Halle und Anbau ist gemäß Handbuch GA 4.0 der BW zu planen. Die Planungen dazu sind nicht Bestandteil der Musterplanung. Von der Musterplanung werden für die GA lediglich die Standorte der ISP-en vorgegeben.