Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Planungsleistungen, die für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle erforderlich sind. Dies sind in Los 4 konkret diejenigen Leistungen, die aus den projektbeschreibenden Anlagen zu diesem Verfahrensbrief hinsichtlich der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär) erforderlich sind (§§53, 55 HOAI)
Die Auftraggeberin, die Hessische Gemeinde Wölfersheim, plant den Neubau einer Dreifeldsporthalle auf einer Freifläche in ihrem Ortsteil Södel nahe der Jim-Knopf-Grundschule. Diese soll dem großen Bedarf an zeitgemäßen Sportanlagen für die örtlich ansässigen Sportvereine und die Schulen gerecht werden. Sie soll zudem auch der Durchführung von Kulturveranstaltungen dienen. Daher wird aktuell noch beabsichtigt, die Halle auch als Mehrzweckhalle zu nutzen. Die Gemeinde hat sich gegen die Sanierung der nahegelegenen Bestandssporthalle entschieden. Ziel dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung inkl. Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik), Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Freianlagenplanung an Planungsbüros, die auf der Grundlage der bestehenden Machbarkeitsstudie (ANLAGE 14) in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und gegenseitiger Abstimmung die Projektplanung vorantreiben. Die Planungsbüros sollen mit der Planung entsprechender Objekte im Bereich von Sporthallen (DIN 18032) vertraut sein und über einschlägige Erfahrungen verfügen. Die aktuelle Kostenschätzung für das Bauwerk beläuft sich auf ca. EUR 5 Mio. (netto). Dieses Budget ist bei der Planung möglichst einzuhalten. Das erklärte Ziel ist keine Planung „an der Auftraggeberin vorbei“, sondern die Erreichung einer maximalen Entlastung der Auftraggeberin bei gleichzeitig sehr enger Kooperation. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Planungsleistungen, die für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle erforderlich sind. Dies sind in Los 4 konkret diejenigen Leistungen, die aus den projektbeschreibenden Anlagen zu diesem Verfahrensbrief ersichtlich sind. Es werden alle Grundleistungen nach HOAI innerhalb der Leistungsphasen 1-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI beauftragt. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise, wie aus anliegendem Vertragsentwurf (ANLAGE 2) ersichtlich. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht. Bieter bieten für die Grundleistungen einen Pauschalpreis an. Zum Leistungsumfang der technischen Ausrüstung gehören nach § 53 HOAI folgende Anlagengruppen:1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,2. Wärmeversorgungsanlagen,3. Lufttechnische Anlagen,7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Und die besondere Leistungen:- Erstellung eines Energie. und Nachhaltigkeitskonzeptes- Machbarkeitsstudie Quartiersversorgung (Teil1)- Mitwirkung an der Erstellung eines Fördermittelantrages- Variantenuntersuchung und Vergleich Wärmeerzeuger, Wärmebereitstellung, sowie Wärmeübertragungsflächen für die Energiestandards (Teil 2) -Mitwirkung an der Erstellung eines Fördermittelantrages Im Übrigen bieten die Bieter ein Honorar für zusätzliche Leistungen nach Stundensatzhonorar an.