Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt u.a. in der Segeberger Str. 106a in 23795 Bad Segeberg eine Landesunterkunft (LUK). Die LUK soll im Regelfall 600 Bewohner beherbergen. Es sind Mitarbeiter für 600 Bewohner vorzuhalten und zu kalkulieren.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LfA als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnern mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnern ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Auftragnehmer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer im Interesse der Bewohner mit den genannten Behörden/Firmen/Verbänden anlass- und einzelfallbezogen vertrauensvoll zusammenarbeitet.
Die untergebrachten Personen sollen vom ÄD in der Liegenschaft Segeberg nach § 3 Abs. 7 AHaftvollzG SH eingangsuntersucht und im Weiteren hausärztlich versorgt werden.