Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Landes Sachsen-Anhalt und ziviler Bundesliegenschaften in Sachsen-Anhalt sowie Abschluss eines 2-Jahresvertrages für die Stromversorgung der Liegenschaften.
Um das marktbedingte Kalkulationsrisiko der Bieter für den Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung zu relativieren kommt eine Preisgleitklausel zur Anwendung.