Gegenstand dieses Verfahrens sind Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO Heft Nr.9, „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, 4. Auflage, 2014.
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Projektsteuerungsleistungen für das Projekt in den Handlungsbereichen.
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
— B: Qualitäten und Quantitäten;
— C: Kosten und Finanzierung;
— D: Termine, Kapazitäten und Logistik;
— E: Versicherungen und Verträge
über die Projektstufen
— PS 3: Ausführungsvorbereitung;
— PS 4: Ausführung;
— PS 5: Projektabschluss.
Zurzeit sind die Organisationseinheiten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) auf 4 Liegenschaften im Stadtgebiet von Koblenz verteilt. Durch den geplanten Neubau sollen diese an einem Standort zusammengeführt werden. Dadurch werden Synergieeffekte insbesondere im Bereich der Labortechnik sowie in Bereichen der Verwaltung erzielt.
Zurzeit sind die Organisationseinheiten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) auf 4 Liegenschaften im Stadtgebiet von Koblenz verteilt. Durch den geplanten Neubau sollen diese an einem Standort zusammengeführt werden. Dadurch werden Synergieeffekte insbesondere im Bereich der Labortechnik sowie in Bereichen der Verwaltung erzielt.
Für den Neubau des Labor- und Bürogebäudes werden Flächen von ca. 8 500 m
Anorganische Analytik,
Grundanalytik Lebensmittel,
Histologie,
luK,
Mikrobiologie (S3-Labor),
Molekularbiologie,
Nährbodenküche,
Organische Analytik,
Parasitologie,
Pathologie,
Probenvorbereitung,
Radionuklide,
Schule,
Serologie,
Service,
TSE,
Virologie,
Warenkundliche Untersuchung,
Zentraler Probeneingang.
Neben diesen Labornutzungen werden unter anderem noch Flächen für Verwaltung, Bibliothek, Lager und Büros im Raumprogramm erfasst. Gegebenenfalls wird das Laborgebäude darüber hinaus beispielsweise mit einem Kantinenbereich ausgestattet.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung des Laborgebäudes darüber hinaus gehende einschlägige verwaltungsinterne Vorschriften und Leitlinien (z. B. zum nachhaltigen und barrierefreien Bauen) zu beachten. Diese sind hierzu, sofern nicht öffentlich zugänglich, vor der Erbringung einer Leistung vom Auftraggeber einzuholen. Widersprüche innerhalb der Regelwerke sind vor der Leistungserbringung entsprechend zu untersuchen und zu berücksichtigen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass neben den derzeit geltenden rechtlichen Anforderungen beim barrierefreien Bauen sowie beim nachhaltigen Bauen gegebenenfalls weitere Anforderungen des Auftraggebers zu berücksichtigen sind.
Auf ein nachhaltiges Gebäude mit geringen Lebenszykluskosten wird in Planung und Ausführung besonderer Wert gelegt. Hierzu sind im Rahmen des Planungsprozesses entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. Aufbauend auf diesen Untersuchungen wird über eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) entschieden.