Das 1983 erbaute Gebäude der KJF in Eggenfelden beherbergt das Heilpädagogische Zentrum Rottal-Inn mit den Einrichtungen der St. Ruppert Schule für Schüler mit geistiger Behinderung (Unterricht und Sportnutzung), einer heilpädagogischen Tagesstätte, einer schulvorbereitenden Einrichtung und einem integrativen Kindergarten. Das ursprüngliche Vorhaben, das bestehende Gebäude zu sanieren, wurde aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fallen gelassen.
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Man entschloss sich zu einem kompletten (Ersatz) Neubau. Das bestehende Gebäude muss komplett abgebrochen und anschließend der Baugrund für den Neubau hergerichtet werden. Der Anschluss an die öffentliche Erschließung wird erneuert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Es gibt eine bestehende Infrastruktur, welche für den Ersatzneubau herangezogen werden kann.
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In Auftrag gegeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 der Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6 gemäß §§ 53, 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15.
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Im Hinblick auf die Interimslösung einer Containerschule wird vom Architekten die Genehmigungsplanung erbracht. Betreffend der Fachplanerleistungen geht man davon aus, dass die übliche Elektrifizierung der Container vorhanden ist. Aus diesem Grund werden nicht alle einzelnen Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 8 erforderlich werden. Lediglich schulspezifische Nutzungsbelange kommen in Betracht, so z. B. Notbeleuchtung, EDV-Anlagen, Brandmeldeanlage, Telekommunikation etc. Diese gegebenenfalls erforderlichen (Teil-) Leistungen sollen als zusätzliche Leistungen in Form einer Pauschale optional beauftragt werden.
Das 1983 erbaute Gebäude der KJF in Eggenfelden beherbergt das Heilpädagogische Zentrum Rottal-Inn mit den Einrichtungen der St. Ruppert Schule für Schüler mit geistiger Behinderung (Unterricht und Sportnutzung), einer heilpädagogischen Tagesstätte, einer schulvorbereitenden Einrichtung und einem integrativen Kindergarten. Das ursprüngliche Vorhaben, das bestehende Gebäude zu sanieren, wurde aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fallen gelassen.
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Man entschloss sich zu einem kompletten (Ersatz) Neubau. Das bestehende Gebäude muss komplett abgebrochen und anschließend der Baugrund für den Neubau hergerichtet werden. Der Anschluss an die öffentliche Erschließung wird erneuert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Es gibt eine bestehende Infrastruktur, welche für den Ersatzneubau herangezogen werden kann.
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Sollte sich im Rahmen der final abzuklärenden Fördermöglichkeiten herausstellen, dass aus wirtschaftlichen Gründen Schule und Tagesstätte in zwei getrennten Bauten unterzubringen sind, wäre gegebenenfalls der geplante Neubau auf zwei Gebäude zu splitten. Damit wäre nicht ein (Ersatz) Neubau, sondern sozusagen zwei (Ersatz) Neubauten angesagt.
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In Absprache mit dem Bauherrn bzw. der Nutzerschaft entschied man sich, die gesamte Schule während der Bauphase auszulagern und das Bauvorhaben in einem Bauabschnitt durchzuführen. Für den Schulbetrieb während der Bauzeit wird voraussichtlich die Errichtung eines Containerprovisoriums auf einem Ausweichgrundstück erforderlich werden. Hierzu werden neben Teilplanungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume auch Teilplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (hier: ELT) erforderlich werden, um die zeitlich begrenzte Nutzung insoweit aufzurüsten, dass ein geordneter Schul- bzw. Tagesstättenbetrieb gewährleistet wird. Hierbei wird an die Bereiche Erschließung, EDV, Telefonie, eventuell BMA, SiBe und Internet etc. gedacht. Man geht davon aus, dass die übliche Elektrifizierung in den Containern vorhanden ist.
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Für den nunmehr anstehenden kompletten Neubau, inklusive Schwimmbad / Schwimmhalle gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie und Vorleistungen (Leistungsphasen 1 - 3). Das Brandschutzkonzept auf Basis der Entwurfsplanung liegt ebenfalls vor. Der Raumbedarf gemäß vorläufigem Raumprogramm für die Schule vom 26.11.2020 und genehmigtem Raumprogramm für die Tagesstätte vom 21.04.2022 wird erfüllt.
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Die Bauphase inklusive Planung und Ausschreibung sollte aufgrund der derzeitigen Kostensteigerungen möglichst kurz gehalten werden.
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In Auftrag gegeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 der Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6 gemäß §§ 53, 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15.
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Im Hinblick auf die Interimslösung einer Containerschule wird vom Architekten die Genehmigungsplanung erbracht. Betreffend der Fachplanerleistungen geht man davon aus, dass die übliche Elektrifizierung der Container vorhanden ist. Aus diesem Grund werden nicht alle einzelnen Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 8 erforderlich werden. Lediglich schulspezifische Nutzungsbelange kommen in Betracht, so z. B. Notbeleuchtung, EDV-Anlagen, Brandmeldeanlage, Telekommunikation etc. Diese gegebenenfalls erforderlichen (Teil-) Leistungen sollen als zusätzliche Leistungen in Form einer Pauschale optional beauftragt werden.