Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen
In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg sind in den für die Dienstleistung in Betracht kommenden Bereichen rund 6.100 Gefangene (Stand: April 2021) untergebracht; der Ausländeranteil beträgt rund 45 Prozent (Strafhaft: rund 41 Prozent; Untersuchungshaft: rund 56 Prozent)
Die Dienstleistung "Videodolmetschen" wird im baden-württembergischen Justizvollzug seit Mitte 2018 flächendeckend angeboten. Die Insassenzahlen allgemein und der Anteil ausländischer Gefangener, für die aufgrund mangelnder deutscher Sprachkenntnisse Dolmetscherleistungen in Anspruch genommen werden müssen, unterliegen nicht kalkulierbaren Schwankungen. Selbst im Fall bestehender Sprachschwierigkeiten kann für einzelne Inhaftierte der notwendige Bedarf an Dolmetscherleistungen gänzlich unterschiedlich ausfallen.Daher kann zur voraussichtlichen Leistungsmenge beim "Videodolmetschen" lediglich als unverbindlicher Anhaltspunkt angegeben werden, dass die Inanspruchnahme von Videodolmetscherleistungen im Jahr 2019 bei insgesamt rund 900 Calls (Video-Dolmetschereinsätzen) und im 2020 bei insgesamt rund 1050 Calls lag; im laufenden Jahr 2021 liegt die Inanspruchnahme bisher bei durchschnittlich rund 130 Calls pro Monat.