Inanspruchnahme von Abschleppunternehmen zur Durchführung von Abschleppmaßnahmen und über die Behandlung abgeschleppter Fahrzeuge; 2 Bezirke in der Zeit vom 1.5.2017 – 30.4.2021.
Inanspruchnahme von Abschleppunternehmen zur Durchführung von Abschleppmaßnahmen und über die Behandlung abgeschleppter Fahrzeuge; 2 Bezirke in der Zeit vom 1.5.2017 – 30.4.2021.