Fachplanung Technische Ausrüstung nach §55 HOAI, ALG 1-6 und 8, LPH 2-8 und weitere Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung.
Der Bauherr beabsichtigt die Erweiterung des Förderzentrums „Trave-Schule“ in Bad Segeberg um 5 Klassenräume, 5 Gruppenräume, 2 Aufenthaltsräum, 3 Schlafräume, 3 Abstellräume für therapeutische Hilfsmittel usw., diverse Räume für sanitäre Anlagen und Duschkabinen für Jungs und Mädchen. Mit dem Erweiterungsbau sind ggf. neue Technikräume mit einzuplanen. Damit verbunden ist die Anbindung an den Bestand ggf. durch Abbruch vorhandener Gebäudestruktur und Wiederherstellung in der Erweiterungsfläche des Grundstücks.
— Grundstücksgröße: ca. 18 638 qm;
— BGF vorhanden: ca. 3 608 qm (Die Sanierung des Bestandes ist nicht Bestandteil des Auftrages.);
— BGF Erweiterung: ca. 1 740 qm.
Die Kosten der KG 300+400 wurden mit einem Volumen von max. 2 841 000,00 EUR netto veranschlagt. Dabei betragen die Kosten für die KG 400 laut vorbereitender Kostenschätzung ca. 741 000 EUR netto. Die o.g. Baukosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben.
Es sollen die Leistungsphasen 2-8 der Anlagengruppen 1-6 und 8 in dem Leistungsbild nach § 55 HOAI bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Besonderes Augenmerk sollte bei der Auswahl der Referenzen vor allem gelegt werden auf:
Leistungen nach § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung (Mindestanforderung an die Referenz). Des Weiteren auf (Auswahlkriterien): Nichtwohngebäude, Erbringungszeit in den letzten 5 Jahren (ab 2015, LPH 8 abgeschlossen), Bauten mit vergleichbarer Komplexität/Honorarzone, ähnlicher Leistungsumfang und Auftragswert, öffentlicher Auftraggeber.
Die vorgenannten Punkte stellen keine Mindestanforderungen an die Referenzen dar, sondern dienen der Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber bei der Gesamtbeurteilung der Auswahlkriterien. Sie sind unbedingt auf den Referenzblättern zu vermerken.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.