Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität liegt bei ca. 2 100 Plätzen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung.
Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden.
Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohner der LUK sowie der Untergebrachten in der AHE und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetscher ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Zur Durchführung der sogenannten EASY-Registrierung haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LfA zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern/Dolmetschern.
Für die Einsätze an den Standorten des LfA können Anfahrtspauschalen angegeben werden, die dann für alle Einsätze an dem jeweiligen Standort Gültigkeit haben. Die Anfahrtspauschalen sind wertungsrelevant. Die Einsätze sind grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand zu vergüten. Für bestimmte Einsätze können Pauschalen zur Abrechnung kommen. Diese sind ebenfalls wertungsrelevant.