Die Stadt Essen beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte (KiTa) auf dem Grundstück Förderstr. 87, 45356 Essen, Gemarkung Vogelheim (3441), Flur 40, Flurstück 634 und die Vergabe aller dazu erforderlichen Planungsleistungen (teilw. ab LPh 1, teilw. ab LPh 5) an einen Generalplaner.
Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 3 811 m² aus und befindet sich im Eigentum der Stadt Essen.
Der Planung für den Neubau wird eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 1 105 m² zu Grunde gelegt. Die Bauweise ist zweigeschossig. Die KiTa verfügt über ein insgesamt 2 017 m² großes Freianlagengelände, das den Kindern genügend Platz als Außenspielfläche zur Verfügung stellt. Die zweigeschossige Kindertagesstätte wird von der Förderstraße aus barrierefrei erschlossen. Die verbleibende Freifläche im östlichen Grundstücksbereich beträgt ca. 1 241 m² und ist für einen zukünftigen Computainer-Standort (Elternberatung / Stadtteilzentrum) vorgesehen. Der potentielle Computainer-Standort ist nicht Bestandteil der aktuellen KiTa-Baumaßnahme und wird im Zuge der KiTa-Außenanlagenplanung als freie Rasenfläche hergerichtet.
Es ist der Neubau einer viergruppigen KiTa mit insgesamt 84 Kindern geplant. Im Erdgeschoss (EG) sind 2 Typ IV-Gruppen mit je 17 Kindern (7 unter 3 und 10 Kinder über 3 Jahre) untergebracht. Im Obergeschoss (OG) sind zwei Typ III-Gruppen mit bis zu 25 Kindern pro Gruppe (über 3 Jahre) angeordnet.
Die Versorgung der Kita erfolgt über eine Frischkochküche.
Bei der Planung und Umsetzung des Projektes sind sämtliche aktuell geltenden Rechtsgrundlagen und Regelwerke (Gesetze, Richtlinien, Satzungen, Verordnungen, DIN-Normen etc.) zu beachten. Das Raumprogramm muss den aktuell gültigen Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland LVR entsprechen.
Die Richtlinien des LVR, der Unfallkasse NRW sowie die Umsetzung der DIN 18040 (Barrierefreiheit) sind in der weiteren Objektplanung und in der Planung der Außenanlagen einzuhalten.
Energietechnisch erfolgt die Umsetzung der Maßnahme gemäß der zum Zeitpunkt des Bauantrags aktuell gültigen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV).
Da das Projekt auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) gefördert wird, sind die entsprechenden gesetzlichen Auflagen und Bedingungen dieser Gesetze zu berücksichtigen.
Baukosten:
Als grober Kostenrahmen wurden Gesamtbaukosten einschließlich Baunebenkosten und MwSt. (KG 200-700) über ca. 3 440 000 EUR für die Gesamtmaßnahme ermittelt.
Verfahren:
Die Auftraggeberin beabsichtigt nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens die Leistungen an einen Generalplaner leistungsbildübergreifend in Stufenbildung zu vergeben.
Planungs- und Bauzeit:
Die Auftragsvergabe ist im März 2017 vorgesehen. Gemäß § 5 Abs. 1 KInvFG muss die Maßnahme bis zum 31.12.2020 abgeschlossen und in 2021 vollständig abgerechnet sein.
Es ist beabsichtigt, Generalplanungsleistungen gemäß den nachfolgenden Leistungsbildern (LB) zu beauftragen:
LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2013, LPh 5 bis 9.
Die Objektplanung LPh 1-4 wird zur Verfügung gestellt, ggf. Anpassungsplanung erforderlich.
LB2: Freianlagenplanung, §§ 38 ff. HOAI 2013, LPh 1 bis 9.
LB3: Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI 2013, LPh 5 bis 9.
LB4: Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI 2013, HLS LPh 2 bis 9, Elektro LPh 2-9.
LB5: Thermische Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2.2 (zu § 3 Abs. 1) HOAI 2013, LPh 5 bis 9.
LB6: Raumakustik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2.5 (zu § 3 Abs. 1) HOAI 2013, LPh 1 bis 9.
LB7: Leistungen für brandschutztechnische Beratung
gemäß AHO Schriftenreihe Heft 17, Stand Juni 2015, LPh 5 bis 9.
LB8: Ergänzendes Baugrundgutachten zur Gewährleistung eines frostsicheren Untergrundes, 1.3.3. Leistungsbild Geotechnik, Teilleistung c, HOAI 2013.