FE 82.0767/2021
Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen / Erhebung 2021
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte Informationen über die tatsächliche Marktdurchdringung moderner Fahrzeugsicherheitssysteme (FSS) von großer Bedeutung. Automatische Fahrzeugsicherheitssysteme wie ABS oder elektronische Stabilitätssysteme sind schon jetzt Bestandteil eines Großteils der Fahrzeugflotte. Neben der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge zukünftig zunehmend mit weiteren Fahrerassistenzsystemen und kommunikationsbasierten kooperativen Sicherheitssystemen (C2X) ausgestattet werden. Die Fahrzeugsicherheitssystemen werden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der zunehmenden Fahrzeugautomatisierung spielen.
Der erste Schwerpunkt des Projektes ist die Fortführung der Erhebung der Ausstattung von Pkw mit Fahrzeugsicherheitssystemen in Deutschland. Aufbauend auf der Vorstudie mit dem Machbarkeitsnachweis haben die Erhebungen (2013/2015/2017) Informationen zu mehr als 55 Fahrzeugsicherheitssystemen geliefert. Für das Erhebungsjahr 2019 wurden 62 ausgewählte Systeme im Detail u.a. nach Fahrzeugsegmenten ausgewertet. In der kommenden Erhebung kann die Befragung unter Verwendung der erarbeiteten Methodik fortgeführt werden. Als Alternative kann die Umstellung auf Online-Umfrage in Betracht gezogen werden.
Im Rahmen der Erhebung 2019 fand eine Pilotstudie im Motorrädersegment statt. Der zweite Schwerpunkt der Erhebung 2021 ist eine Hauptstudie in diesem Segment. In der Pilotstudie hat sich Online-Umfrage als Methode bewahrt. Der Auftragnehmer soll Verfahren der Erhebung auf Zweckmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die im Rahmen des Projektes zu erhebenden Daten sollen langfristig zur Abschätzung eines etwaigen Sicherheitspotenzials beitragen und wissenschaftlich fundierte Maßnahmenempfehlungen auf Grundlage von Marktdaten ermöglichen. Zudem gehen die Ergebnisse in den „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr“ ein, den die Bundesregierung alle zwei Jahre dem Bundestag vorlegt.