Erstellung eines Umweltwirtschaftsberichtes für das Land NRW:
Mit dem Umweltwirtschaftsbericht, als Teil der Umweltwirtschaftsstrategie des Landes, verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Stärken und Potentiale der Branche im Bundesland und seinen Teilregionen zu benennen und relevante Zukunftsmärke abzugrenzen. Die Ergebnisse sollen Grundlage für die Ableitung von Handlungsempfehlungen sein, um die weitere strategische Ausrichtung und Umsetzung der Umweltwirtschaftsstrategie in NRW zu unterstützen. Hierfür sollen die Ergebnisse teil-markt- sowie regionsspezifisch dargestellt werden und in konkrete und operationalisierbare Handlungsempfehlungen münden. Nähere Angaben zum Projektinhalt ergeben sich aus dem Dokument „Projektbeschreibung und Teilnahmebedingungen“, das im Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“ eingestellt ist.