Betrieb einer gemeinsamen Servicegesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zur Erbringung von nicht ärztlichen Dienstleistungen, insbesondere für die Krankenhäuser Schongau und Weilheim sowie angeschlossenen Einrichtungen, im Wesentlichen von Hygiene- und Reinigungsdiensten und hauswirtschaftlichen Diensten sowie optional Übernahme von Wirtschafts- und Verwaltungsdiensten, Catering und Materiallogistik.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft in der Rechtsform einer GmbH (Stammkapital 25 000,00 EUR) zusammen mit einem Kooperationspartner als Auftragnehmer. Der Auftraggeber wird sich mit 51 % an dieser Gesellschaft beteiligen, der Auftragnehmer mit 49 %. Ziel ist eine künftige umsatzsteuerliche Organschaft zwischen dem Auftraggeber und der Servicegesellschaft.
Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von nicht ärztlichen Dienstleistungen, insbesondere für die Krankenhäuser Schongau und Weilheim sowie angeschlossenen Einrichtungen, im Wesentlichen von Hygiene- und Reinigungsdiensten und hauswirtschaftlichen Diensten sowie optional die Übernahme von Wirtschafts- und Verwaltungsdiensten, Catering und Materiallogistik.
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer sein Know How in die gemeinsame Servicegesellschaft einbringen und die Servicegesellschaft so umfassend beraten, dass diese die zwischen ihr und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen optimal und vertragsgerecht erbringen kann.
Die Servicegesellschaft soll folgende Leistungen erbringen, wobei in 2 Stufen vorgegangen werden soll: „Stufe I": Reinigungs- und Hygieneleistungen (ab 1. Juli 2020), Küchenhilfsarbeiten (zu einem späteren, vom Auftraggeber zu bestimmenden Zeitpunkt) und „Stufe II": Optionale Leistungen (einzeln oder gemeinsam) – für die Bereiche Patientenempfang, Patientenaufnahme und Servicekräfte Privatpatienten. Die Reinigungs- und Hygieneleistungen in Stufe I umfassen insbesondere die Erbringung von Unterhaltsreinigung und Glasreinigung (letztere optional). Die Jahresreinigungsfläche beträgt ca. 8,8 Mio. m
Momentan sind beim Auftraggeber am Standort Weilheim 4,25 VZÄ (entspricht 5 Personen) und am Standort Schongau 2,25 VZÄ (entspricht 3 Personen) im entsprechenden Funktionsbereich beschäftigt. Die Arbeitsverhältnisse unterfallen dem TVöD-VKA/BT-K. Diese Arbeitnehmer übernimmt die Servicegesellschaft durch einen Teilbetriebsübergang nach § 613 a BGB mit Wirkung zum 1. Juli 2020.