Die Bauvorhaben sind in zwei Lose unterteilt. Es ist möglich sich für das Einzelne, aber auch für beide Lose zu bewerben. Die Bauvorhaben sind getrennt voneinander zu betrachten und werden nicht zwingend an einen Bieter vergeben.
Das Bauvorhaben beider Feuerwachen ist auf Grund des dynamischen Anstiegs der Bevölkerungszahlen in den jeweiligen Bezirken notwendig und dient der Schutzzielabdeckung in der Notfallrettung. Die Standorte wurden nach einsatztaktischen Kriterien entsprechend ausgewählt.
Maßgeblich für die weiterführende Projektentwicklung sind die beiden Bedarfsprogramme mit den enthaltenen Raum- und Funktionsprogrammen.
Für die von den Bietern vorzubereitenden Lösungsvorschläge, die in einem Kurzvortrag präsentiert werden sollen (mit Hilfe grafischer Darstellungen), wird eine Aufwandsentschädigung von 3 000 € netto gewährt. Dem künftigen Auftragnehmer wird dieses Entgelt mit dem Honorar der Leistungsphase 2 verrechnet.
Auf dem Grundstück soll eine Berufsfeuerwache errichtet werden. Das 6 000 m
Grundlage für weitere Planungsschritte ist das Bedarfsprogramm vom 11.1.2017 mit Gesamtkosten in Höhe von 13 000 000 Euro.
Zu diesem Standort wurde vom Auftraggeber ein Testentwurf als Baumassenstudie angefertigt, welcher als Orientierung zur Aufteilung von Flächen und Massen dienen kann.
Dieser Testentwurf ist Teil des Bedarfsprogramms und ist auf der Grundlage des Raum- und Funktionsprogramms der Berliner Feuerwehr vom Juli 2016 erstellt worden.
Bei der Planung sowie späteren Ausführung ist besonders auf die in der „Risikobetrachtung“ angezeigten Besonderheiten der Liegenschaft zu achten und entsprechend einzupflegen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmern) zu vergeben. Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften) sind zugelassen.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen werden.
1. Objektplanung HOAI §§ 34 bis 35, LPH 2 (optional bis LPH 9),
2. Tragwerksplanung (TWP) HOAI §§ 49 bis 52, LPH 2 (optional bis LPH 6),
3. Freianlagenplanung HOAI §§ 39 bis 40 LPH 2 (optional bis LPH 9),
4. Technische Gebäudeausrüstung HOAI § 55, LPH 2 (optional bis LPH 9); Anlagengruppen 1-8.
Es ist eine stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphase 2, der Generalplanungsleistung vorgesehen.
Zum Auftragsumfang der Generalplanung gehören optional wie unter II.2.11 aufgeführt die weiteren Leistungsphasen 3-9 (bzw. 3-6 TWP).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll zum III. Quartal 2021 erfolgen. Die Abrechnung hat parallel dazu zu erfolgen und kann ggf. bis zu 1 Jahr nachlaufen.
Die in der Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet die Gewährleistung von 4 Jahren gem. der LPH 9.
Auf dem Grundstück soll die Rettungswache und Freiwillige Feuerwehr Altglienicke errichtet werden.
Auf dem 2 890 m
Die Gesamtkosten für diese Baumaßnahme betragen nach dem geprüften Bedarfsprogramm 6 400 000 Euro und sind einzuhalten, wenn möglich zu unterschreiten.
Das Bauvorhaben soll im IV. Quartal 2020 fertiggestellt werden.
Vom AG wurde ein Testentwurf als Baumassenstudie durchgeführt, welcher als Orientierung zur Aufteilung von Flächen und Massen dienen kann. Dieser Testentwurf ist Teil des Bedarfsprogramms und ist auf der Grundlage des Raum- und Funktionsprogramms der Berliner Feuerwehr vom Juli 2016 erstellt worden.
Die Studie wies unter Beachtung des Bauordnungs- und. Planungsrechts nach, dass die erforderliche Baumasse für die Errichtung eines Neubaus in einem zwei- bis dreigeschossigen Gebäude auf dem vorliegenden Grundstück untergebracht werden kann.
Bei der Planung sowie späteren Ausführung ist besonders auf die, in der „Risikobetrachtung“ angezeigten Besonderheiten der Liegenschaft zu achten und entsprechend einzupflegen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmer) zu vergeben. Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften) sind zugelassen.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten die Leistungen vergeben werden:
1. Objektplanung HOAI §§ 34 bis 35, LPH 2 (optional bis LPH 9),
2. Tragwerksplanung (TWP) HOAI §§ 49 bis 52, LPH 2 (optional bis LPH 6),
3. Freianlagenplanung HOAI §§ 39 bis 40 LPH 2 (optional bis LPH 9),
4. Technische Gebäudeausrüstung HOAI § 55, LPH 2 (optional bis LPH 9), Anlagengruppen 1-8.
Es ist eine stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphase 2, der Generalplanungsleistung vorgesehen.
Zum Auftragsumfang der Generalplanung gehören optional wie unter II.2.11 aufgeführt die weiteren Leistungsphasen 3-9 (bzw. 3-6 TWP).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Die Gesamtkosten (KG 200-700) für die Errichtung des Neubaus einschließlich der Außenanlagen, betragen für den Standort Altglienicke 6.400.000Euro. (gem. geprüftem Bedarfsprogramm vom 10.4.2017).
Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll zum IV. Quartal 2020 erfolgen. Die Abrechnung hat parallel dazu zu erfolgen und kann ggf. bis zu 1 Jahr nachlaufen.
Die in der Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet die Gewährleistung von 4 Jahren gem. der LPH 9.