Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen nach § 2 AHO (Heft 9 der Schriftenreihe des AHO-Ausschusses der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., 5. voll-ständig überarbeitete Auflage; März 2020) der Projektstufen 3 - 5 (Handlungsbereiche A, B, C, D und E) für das Vorhaben "Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle in der Schimmelstraße Halle (Saale)"
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle. Das ca. 1 ha große Grundstück Schimmelstraße 6 liegt zentrumsnah in der Stadt Halle (Saale), im östlichen Teil des gründerzeitlichen Innenstadtringes um die Altstadt. Durch die innerstädtische Lage des Grundstückes und die topografischen Gegebenheiten ist die Entwicklung des neuen Schulstandortes eine besondere Herausforderung. Ziel ist es die funktionalen und infrastrukturellen Anforderungen des Raumprogramms und die innerstädtische Lagesituation mit einer herausragenden Architektur/städtebaulichen Qualität zu ver-binden. Bei der architektonischen Gestaltung sind hohe qualitative Anforderung entsprechend der Bedeu-tung des Schulneubaus als ein wichtiges öffentliches Gebäude sowie die in unmittelbarer Nähe liegenden Baudenkmale und hochwertigen Solitärbauten zu erfüllen. Formensprache, Materialität und Farbgebung sollen auf den Standort reagieren und dem Maßstab des Nutzers "Grundschulkind" angemessen sein. Mit dem Schulneubau soll eine Lernumgebung geschaffen werden, welche die Initiierung von Lernprozessen fördert. Baulich sollen die pädagogischen Anforderungen für eine Individualisierung und innere Differenzie-rung des Unterrichtsgeschehens, interaktives Lernen mit allen Sinnen, Teamentwicklung, Ganztagsangebote ermöglicht werden. Der Schulneubau soll als Lehr-, Lern- und Lebensort konzipiert und modellhaft barrierefrei für Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen sein. Die Entrees zur Schule sind als Schnittstelle zum öffent-lichen Raum attraktiv an den Straßenraum anzubinden. Grundschule und Hort sollen sich als ein Bildungshaus verstehen und ein gemeinsames ganztägiges Bil-dungsangebot synergetisch umsetzen. Dabei wird eine flexible Nutzung von Schul- und Hortbereich angestrebt. Es ist von 300 Schüler- /285 Hortplätzen auszugehen. Als BGF sind ca. 7.165 m² vorgesehen. Au-ßenanlagen und Außensportanlagen umfassen eine Fläche von ca. 6.100 m². Für das Vorhaben steht ein Gesamtkostenbudget von ca. 23,49 Mio. € (brutto) für die KG 200 bis 700 (DIN 276) zur Verfügung. Für die Teilbaukosten der KG 300 stehen ca. 12,62 Mio. € brutto und für die KG 400 ca. 3,30 Mio. € brutto zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze. Im Rahmen der Projektqualifizierung wurde ein Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV für die Planungsleistungen nach § 34 und § 39 HOAI durchgeführt. Die Vergabe der Planungsleistungen nach §§ 51 und 55 HOAI ist ebenfalls bereits er-folgt. Die für das Vorhaben erforderlichen Leistungen der Projektsteuerung der Projektstufen 1 und 2 "Projektvorbereitung" und "Planung" werden extern bis 30.06.2023 erbracht und sind als spätere Grundlage der hier ausgeschriebenen Leistung zu berücksichtigen. Die Vorlage der abgeschlossenen Projektstufe 3 (als Grundlage der ausgeschriebenen Leistungen) ist für den 30.06.2023 avisiert (Vorlage Baugenehmigung). Die Baufertigstellung muss die Nutzung zum Schuljahresbeginn im Schuljahr 2026/2027 sicherstellen. Die in Pkt. II.2.7 angegebene Laufzeit bezieht sich auf diese Terminstellung. Mit der Erbringung der Bauleistungen soll ein Generalunternehmer beauftragt werden. Die Steuerungsaufgabe und der Steuerungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erfor-derlichen Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert und um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Weitergehende Informationen sind der Datei "Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext" zu entnehmen. Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.