Erstellung eines genehmigungsfähigen, modular aufgebauten Brandschutzkonzeptes für den Gesamtstandort KKR (EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Betriebsteil Rheinsberg) einschließlich Planungsleistungen und Aktualisierung benötigter Brandschutzdokumente, wie Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne und Feuerwehrpläne gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
1. Einführung
1.1. Dokumente
(1) Betriebshandbuch Teil 1,
(2) Gesamtbetriebsvorschrift,
(3) Brandschutzprüfbericht Prüf-N r. 400/4100/13, Prüfbericht-N r. 02, vom 14.06.2016,
(4) Brandschutzprüfbericht Prüf-Nr. 400/04102/13 vom 04.03.2014,
(5) Feuerwehrpläne,
(6) Flucht- und Rettungspläne,
(7) Lageplan für die „Konzeption der Flächennutzung im KKR".
Die Dokumente können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung vor Ort eingesehen werden.
2. Aufgabenstellung
Für den Standort EWN GmbH, BT Rheinsberg sind folgende Brandschutzdokumente zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen wie:
- Brandschutzkonzepte für jedes Gebäude,
- Brandschutzkonzept für das Gesamtgelände,
- Flucht- und Rettungswegpläne für alle Gebäude,
- Brandschutzpläne,
- Feuerwehrpläne für alle Gebäude
- Maßnahmenkatalog Brandschutz für die einzelnen Gebäude
Bei der Erstellung der notwendigen Brandschutzdokumente ist neben den gültigen bautechnischen Vorschriften auch die KTA 2101 (in Anlehnung) zu beachten.
Der Aufbau des Brandschutzkonzeptes für den Gesamtstandort soll modular erfolgen, ein Muster/Beispiel wird dem Planer zur Verfügung gestellt.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Neuerstellung von Brandschutzkonzepten für Gebäude/unterirdischer Bauwerke unter teilweiser erforderlicher Berücksichtigung der Dokumente (3) und (4),
Aktualisierung der vorhandenen Feuerwehrpläne (5),
Aktualisierung der vorhandenen Rettungswegpläne (6),
Erstellung eines Maßnahmenkatalogs Brandschutz für jedes Gebäude (Auflistung der baulichen und anlagentechnischen Umbaumaßnahmen).
3. Planungsleistungen
Die Planungsleistungen dürfen nur von zugelassenen Fachplanern Brandschutz angeboten
Für die einzelnen Objekte sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) die vorhandenen Dokumente (1) und (2) unter Berücksichtigung der Dokumente (3) und (4) fortzuschreiben, d.h. die dort aufgeführten Bauwerke/Objekte sind dem aktuellen Kenntnisstand anzupassen. Für Gebäude/Objekte, für die keine Brandschutzunterlagen vorliegen, sind diese im notwendigen Umfang neu zu erstellen.
Weiterhin sind die gegebenenfalls notwendigen baulichen und/oder brandschutztechnischen Änderungen an/in diesen Gebäuden/Objekten zu beschreiben und zu begründen.
Im Ergebnis muss ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept für jedes Gebäude und das Gelände mit den entsprechenden Flucht- und Rettungswegplänen und Feuerwehrplänen übergeben werden. Darüber hinaus muss für jedes Gebäude ein Maßnahmenkatalog Brandschutz aufgestellt werden, aus dem hervorgeht, welche baulichen und anlagentechnischen Umbaumaßnahmen durch die neuen Brandschutzkonzepte erforderlich werden.