Erweiterung Institut am MPI für Astronomie in Heidelberg, „Neubau Abteilung III“ Architektenleistung — Objektplanung LPH 2-9.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistung aus dem Bereich der Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 7,4 Mio. EUR (netto).
Davon betragen die KGR 300 und KGR 400 ca. 5,4 Mio. EUR (netto).
Honorarparameter: Honorarzone IV Mindestsatz. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist das bereitgestellte Vertragsdokument.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Das MPI für Astronomie in Heidelberg wurde 1972-75 für 2 Abteilungen errichtet und soll um eine 3. Abteilung erweitert werden. Der Neubau soll mit dem Institutsbestand verbunden werden.
Das Raumprogramm umfasst
— ca. 570 m
— 85 m
— 70 m
— 280 m
Die Nutzfläche (NUF 1-7) beträgt ca. 1 250 m
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 2-9 der HOAI 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen (siehe hierzu Ziffer II.2.11). Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Aspekten:
Bei der Architektenauswahl wird großer Wert auf die Kompetenz und Erfahrung bezüglich Büro- und Laborbau sowie Kantinen- und Küchenbau gelegt. Alle auszuführenden Maßnahmen (Hochbau und Technik) erfolgen bei laufendem Betrieb des Institutes. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren nicht nur Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung den geforderten Nutzungen, sondern ebenso auf Erfahrungen bei der Durchführung von Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb zurückgreifen können.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig / kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.