Baumpflege an Bäumen in öffentlichen Grünanlagen, Schulen, Sportstätten und sonstigen kommunalen Liegenschaften; Straßenbäume; Bäume im städtischen Forst und an Gewässern 2. Ordnung
Rahmenvereinbarung mit 10 (oder minimal 8) Unternehmen, die sich in die gesamte Auftragsmenge teilen. Die Beauftragung erfolgt über Einzelaufträge nach Bedarf. Ein Anspruch auf den vollen Auftragsmengenanteil der Rahmenauftrags- Gesamtsumme besteht nicht.