Aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage soll auf dem Grundstück Ponschabaustraße 9 (Anl. 1) eine neue Wohnanlage errichtet werden. Das Grundstück ist 1 407 m2 groß und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Stadler Garten“ (Anl. 2). Bei der Planung soll auf eine optimale Ausnutzung des Grundstücks, flexible (bei Bedarf zu rollstuhlgerechten Wohnungen umbaubare) Wohnungsgrundrisse für eine gemischte Mieterstruktur und einen geringen Anteil von Verkehrsflächen geachtet werden. Das neue Gebäude kann evtl. an ein bestehendes Nahwärmenetz angeschlossen werden. Eine Tiefgarage ist denkbar, auch eine Anbindung an die bestehende Wohnanlage für Ältere auf dem angrenzenden Grundstück Stadler Garten 1 sowie Nutzung der dortigen Kellerabteile sind möglich. Der Bebauungsplan kann aufgrund der Planung geändert werden. Daten: mindestens 20 WE; Baukosten KGR 300-400 nach Vorgaben des KommWFP – 1 920 EUR brutto pro m2 Wohnfläche dürfen nicht überschritten werden.
Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2013.
Mindestens Beauftragung der LPH 1-3. Die Stadt Wasserburg a. Inn behält sich in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine weitere Beauftragung der LPH 4-9 vor.