Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, Zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen Anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen.
Überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO.
Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind Stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich. Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung). Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.