Die DAK-Gesundheit lässt sowohl die physischen Verordnungsblätter, als auch die Images archivieren. Der Auftragnehmer ist für die Annahme dieser Verordnungsblätter von den Apothekenrechenzentren, für die Bearbeitung von Anforderungen dieser Verordnungsblätter durch Dienststellen der DAK-Gesundheit, sowie für die datenschutzrechtliche korrekte Vernichtung der Verordnungsblätter zuständig.