Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung des Auftragnehmers mit Abfallentsorgungsleistungen, zu deren Erbringung die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg GmbH (Auftraggeber) als Beauftragte des Landkreises Ludwigsburg verpflichtet ist.
Der Auftragnehmer wird als Dritter i. S. v. § 22 KrWG beauftragt. Die Bewerber müssen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen spätestens bei Leistungsbeginn über eine geeignete und zugelassene DK 0 Deponie oder höherwertige Deponie verfügen, auf der die Abfälle abgelagert werden dürfen.