Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("TV-Fahrradleasing") vom 25. Oktober 2020.
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf (nachstehend: "der Auftraggeber") beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("TV-Fahrradleasing") vom 25. Oktober 2020.
Der Auftraggeber möchte die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützen, einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu will der Auftraggeber den ca. 1.500 Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie des Eigenbetriebs des Landkreises (Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung) künftig die Möglichkeit bieten, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Allen Mitarbeitenden der genannten Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages / der Betriebsvereinbarung fallen, soll Gelegenheit gegeben werden, pro Mitarbeitendem jeweils ein neues Fahrrad mit einem Gesamtpreis zwischen EUR 500,00 bis max. EUR 7.000,00 inklusive Umsatzsteuer zu leasen.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des Dienstfahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungs-, sowie auf Wunsch auch Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit.
In der abzuschließenden Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing werden die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt. Im Falle des Abrufs schließt der Auftraggeber für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer ab. Gleichzeitig schließt der Auftraggeber für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Beschäftigten, in welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und das Leasing geregelt werden.
Das Angebot des Dienstradleasings an die Mitarbeitenden erfolgt erstmals. Daher bestehen derzeit keine belastbaren Zahlen und Erfahrungswerte bezüglich der Annahme des Angebotes. Es wird jedoch unter Einbezug von Erfahrungen anderer, vergleichbarer Verwaltungen und Unternehmen folgende Annahme (Schätzwert) getroffen: Auftragsvolumen p.a.: 75 bis 150 Verträge
Die genannten Werte stehen nicht zwingend in Verhältnis zu den tatsächlich zu erbringenden Leistungen. Ein Anspruch auf entsprechende Abrufe besteht ebenso wenig wie eine Begrenzung auf diese. Die Höchstmenge der geleasten Fahrräder beträgt 500.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.