Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen McGraw-Kaserne ein neues Wohnquartier zu errichten.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 6–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
Auf einem ca. 2,8 ha großem Teilbereich der ehemaligen McGraw-Kaserne (südliche Halle 19 in München) soll ein neues Wohnquartier mit Wohnungen für Staatsbedienstete, einem Wohnheim für junge Staatsbedienstete, Kindertageseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Einzelhandelsflächen entstehen. Das Gebiet grenzt im Osten an die Warthofstraße, im Süden an die Stadelheimer Straße, im Westen an die Tegernseer Landstraße und den tiefer gelegenen McGraw-Graben. Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs erzielte die Arbeitsgemeinschaft Teleinternetcafe, MLA+, Treibhaus den ersten Rang für das städtebauliche Konzept, dieses wurde gemäß der Empfehlung des Preisgerichts überarbeitet und zum städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet.
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände McGraw-Ost den Neubau von ca. 554 Wohneinheiten (davon ca. 257 Wohnungen im Wohnungsneubau und ca. 297 1-Zimmer-Wohnungen im Wohnheim), drei Kindertageseinrichtungen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung und einer zweigeschossiger Tiefgarage. Ein großer Teil der Dachflächen wird intensiv begrünt und als gemeinschaftlicher Dachgarten genutzt. Die übrigen Dachflächen werden extensiv begrünt und punktuell mit Photovoltaik belegt. Für die Süd- und Westseite des Block C‘s ist eine PV-Fassade vorgesehen.
Das Plangebiet wird in drei Bausteine (Baufeld Süd – Wohnheim, KiTa und Einzelhandel (Block C), Baufeld Nord – Wohnhof 1, KiTa (Block A) und Baufeld Mitte – Wohnhof 2, KiTa (Block B)) gegliedert. Die Bebauung wird als Blockrand konzipiert, um den hohen Lärmschutzanforderungen zu genügen und eine klare Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Räumen zu fördern. Die Gebäudehöhe variiert zwischen 4 und 6 Geschossen. Die Topografie des Gebiets ist durch einen Höhenunterschied von 2,08 m am niedrigsten Punkt (Nordostecke) und dem höchsten Punkt (Südwestecke) gekennzeichnet.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Teleinternetcafe, MLA+, Treibhaus sollen Überlegungen getroffen werden, an welchen Stellen eine gesamtheitliche Vergabe bzw. eine getrennte Vergabe je Block sinnvoll ist.
Schnittstellen: Der zu beauftragende Objektplaner Gebäude und Innenräume ist bei den Dächer bis zur Dachabdichtung zuständig. Ab dem Dachaufbau liegt die Zuständigkeit bei dem Objektplaner Freianlagen. Die Fassadenbegrünung liegt in den Händen des Objektplaners Freianlagen, wobei für das Fassadengerüst der Objektplaner Gebäude und Innenräume zuständig ist.
— BGF (R+S) Neubau voraussichtlich gesamt: ca. 83.100 m²
Davon
BGF
— Wohnen: ca. 30.200 m² BGF (R+S);
— KITAs: ca. 3.000 m² BGF (R+S);
— Wohnheim: ca. 16.300 m² BGF (R+S);
— Einzelhandel/Gewerbe/Gastronomie: ca. 3.000 m BGF (R+S) davon ca. 2.754 m² Verkaufsfläche Einzelhandel und 91 m² Verkaufsfläche
— UG (2-geschossig): ca. 30.560 m² BGF (R)
— Leistungsbeginn sofort nach Beauftragung;
— Baubeginn Verbau- und Erdbau: voraussichtlich 3. Quartal 2023;
— Baubeginn Neubaumaßnahme: voraussichtlich 2. Quartal 2024;
— Bauende: angestrebt 4. Quartal 2026;
— Teile der Maßnahme sollen bereits Mitte 2026 fertig gestellt werden.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 - 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 6 + 7 (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 34 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 8 + 9 (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.