Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2022/2023 an den folgenden Schulen:
— Los 1: Adolf-Reichwein-Schule,
— Los 2: Emil-Thoma-Schule,
— Los 3: Markgrafenschule,
— Los 4: Schönbergschule,
— Los 5: Vigeliusschule 1.
Je Los muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der jeweiligen Schule abgeben werden.
Lose 2, 3 und 4: An diesen Schulen findet ausschließlich Schulkindbetreuung statt. Mit dem ausgewählten Träger wird ein Kooperationsvertrag (s. Muster Anlage 3a) geschlossen, der die Schulkindbetreuung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Lose 1 und 5: An diesen Schulen findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden 2 Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Der Bieter darf seine Angebote für maximal 2 Lose abgeben (Loslimitierung).
Der Bieter muss bei der Angebotsabgabe für mehrer Lose diese priosieren.
Sollte keine Priorisierung mitgeteilt werden, gilt das Los als erste Priorität, worauf weniger Bieter ein Angebot abgegeben haben.
Sollten Angebote auf 3 oder mehr Lose abgegeben werden, werden gemäß der Priorisierung ausschließlich die ersten 2 Prioritäten berücksichtigt.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU).
Adolf-Reichwein-Schule.
Emil-Thoma-Schule.
Markgrafenschule.
Schönbergschule.
Vigeliusschule 1.