Es sind für alle Versicherten der Mobil Betriebskrankenkasse (im Folgenden als Mobil Krankenkasse genannt) elektronische Gesundheitskarten (eGK) und PIN-/PUK-Briefe nach gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben herzustellen.
Es sind für alle Versicherten der Mobil Betriebskrankenkasse (im Folgenden als Mobil Krankenkasse genannt) elektronische Gesundheitskarten (eGK) und PIN-/PUK-Briefe nach gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben herzustellen. Die eGK wird grundsätzlich mit Lichtbild erstellt. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres benötigen kein Lichtbild auf der eGK.
Es sind zwingend die jeweils gültigen Vorgaben und aktuellen Fassungen der Spezifikationen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) anzuwenden. Diese sind auf der Internetseite der gematik unter www.gematik.de veröffentlicht.
Außerdem sind die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzuhalten. Änderungen, die sich aus der Gesetzgebung oder Richtlinien ergeben, müssen umgesetzt werden.
Es sind mindestens eGK der Generation 2.1 mit NFC-Schnittstelle mit induktiver Antennenkopplungstechnologie auszugeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird das Dienstleistungsunternehmen (der Auftragnehmer) ermittelt, der für die Mobil Krankenkasse die eGK und die PIN-/PUK-Briefe produziert, die dazugehörigen Arbeiten zur Versorgung übernimmt sowie die Auflieferung an den von der Mobil Krankenkasse beauftragten Postdienstleister ausführt.
Die Mengenangaben in dieser Leistungsbeschreibung wurden sorgfältig geschätzt.
Das Kartenmanagementsystem (KAMS) der Mobil Krankenkasse wird bei der Mobil ISC GmbH betrieben