Die Seehafen Wismar GmbH beabsichtigt zum 1.11.2020 die Anmietung von sieben (7) Stück Terminal-Zugmaschinen inklusive Full-Service-Paket für den inner- und außerbetrieblichen Transport von Umschlagsgütern mittels Sattelaufliegern.
1. Lieferumfang: Lieferung (An-/Abtransport), Inbetriebnahme u. 1-monatiger Probebetrieb (inkl. Einweisung des AG sowie Full-Service während der gesamten Laufzeit; Installation eines separaten Telematik-Systems durch den AG, Daten-Diagnoseabgriff über Can-Bus.
2. Randbedingungen: Einsatzdauer 24/7 — Befahren von öffentlichen Straßen mittels Ausnahmegenehmigung — stark staubende Umgebungsbedingungen mit korrosionsfördernden Salz-, Schmutz- u. Gasbestandteilen (Seeklimatauglichkeit) — Erschütterungsgefahr durch nicht ebenerdiges Gelände — Neigungsfahrt von max. 2,7 Prozent — zum Ziehen eingesetzter Sattelauflieger für Transport von Rundholz, Containern und Stahlprodukten sowie Projektladungen (zul. GW: zwischen 42 000 kg und 111 400 kg).
3. Technische Daten: Konfiguration bzw. Anforderungsprofil der 7 Terminal-Zugmaschinen gemäß Lastenheft, das separat vom AG bei der, diesem Teilnahmewettbewerb folgenden Angebotsaufforderung jedem qualifizierten Bewerber übergeben wird; Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Maschinen sind unter Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“ beschrieben.
4. Inbetriebnahme/Probebetrieb: Der An-/Abtransport inklusive der De-/Montage erfolgt durch den AN. Die Inbetriebnahme sowie ein 1-monatiger Probebetrieb inklusive Einweisung des AG inklusive notwendiger Anpassungen von Geräteparametern erfolgt ebenfalls
Durch den AN und ist Bestandteil des Mietvertrages.
5. Dokumentation: Zur Inbetriebnahme sind seitens des AN alle Informationen für die unter Punkt 3 genannten Geräte inklusive deren Einrichtungen dem AG digital auf CD zu übergeben.
Konkret handelt es sich um folgende Dokumente: Konformitätserklärung; Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO für SZM; Wartungs-/Instandhaltungsanleitungen inkl. Ersatzteil-/Stücklisten sowie Schaltplänen; Bedienungsanleitungen (zusätzlich 2-mal in Papierform); Übersicht aller im Rahmen des Mietzeitraumes zu wechselnden Verschleißteile inkl. deren Wechselintervalle
6. Vertragsgrundlagen: Mietbeginn: 1.11.2020; Mietdauer: 48 Monate — Sofern möglich mit optionaler Kündigung einzelner Geräte erstmals nach 24 Monaten Laufzeit; Betriebsstunden: 2 800 Betr.-Std. pro Jahr und pro Gerät; Versicherung: Der AG schließt eine Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen ABMG ab. Die Geräte werden in die Haftpflichtversicherung des AG aufgenommen. Des Weiteren schließt der AG eine Maschinen-Kasko-Versicherung ab; Full-Service Inhalte: Im Rahmen des Full-Services sind folgende Leistungen seitens des AN zu erbringen:
— Arbeits- und Reisekosten,
— Frachtkosten,
— Entsorgung von Ver- und Gebrauchsgütern,
— Bereitstellung von Schmier- und Betriebsstoffen,
— Wartung, Inspektion und Prüfung inklusive Material und Reinigung sowie die rechtzeitige Anzeige gegenüber des AG (mindestens 50 Stunden vor Fälligkeit),
— Präventive Instandsetzung inklusive Material und Reinigung,
— Monitoring Verschleißzustand bodenberührender Teile inklusive die rechtzeitige Anzeige der notwendigen Wechselintervalle gegenüber dem AG,
— Bereitschaftsdienst,
— Reaktionszeit von maximal 4 Stunden,
— Abwicklung von Garantieleistungen,
— Führen von Arbeitsnachweisen.
Der AG ist für den Austausch bodenberührender Verschleißteile verantwortlich.
Sonstiges: Vertragliche Grundlage bildet der mit der späteren Angebotsaufforderung mitgelieferte Muster-Mietvertrag inklusive Anlage