Aufstellung und Betrieb von Toilettenanlagen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 18 barrierefreie Toilettenanlagen und 6 Pissoiranlagen zu errichten und zu bewirtschaften. Bei den Toiletten- und Pissoiranlagen handelt es sich um Anlagen mit automatischer Reinigung gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Anschluss der Toiletten- und Pissoiranlagen an die Versorgungsleitungen (Strom und Wasser) sowie der Anschluss an die Kanalisation bis einschließlich des herzustellenden Revisionsschachtes wird vom Auftragnehmer auf seine Kosten durchgeführt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Toiletten- und Pissoiranlagen unmittelbar nach Erteilung aller Genehmigungen und Erlaubnisse, spätestens aber bis zum 30.9.2020, zu errichten und in Betrieb zu nehmen.