Entwicklung, Überlassung und Pflege eines Onlinegesetzbuches, welches sich auf das für die gesetzliche Krankenversicherung maßgebliche Recht konzentriert. Das Gesetzbuch muss in der Lage sein, individuelle Annotationen anzulegen und zu verwalten und darüber hinaus die Anforderungen der Zuständigen Aufsicht für die Durchführung von Ausbildungsprüfungen erfüllen. Die Datenpflege der Gesetze ist Bestandteil der Ausschreibung.
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung soll das Digitale SGB die derzeit vorrangig in der Aus- und Fortbildung genutzten Loseblattausgaben des SGB Krankenversicherung innerhalb des AOK-Systems ablösen. Es handelt sich somit um eine Sammlung unterschiedlicher Rechtsvorschriften, die digital abrufbar ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass der bisherige Funktionsumfang, den ein Printexemplar bietet, beibehalten wird. Das bedeutet, dass das Digitale SGB in der Lage sein muss, individualisierte Eingaben in Form von Anmerkungen oder Markierungen durch den User zuzulassen, zu speichern und jederzeit wieder abrufbar zu machen. Gleichzeitig soll die Nutzung eines Digitalen SGBs die vielen Vorteile der Digitalisierung in der Aus- und Fortbildung implementieren (z. B. schnellere, verbesserte Suchfunktionen, schnellere Aktualisierung von Rechtsvorschriften, bessere Vernetzung von Lernmedien, etc.). Das Digitale SGB muss auch in Prüfungssituationen einsetzbar sein, da die Anwendung von Rechtsvorschriften ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist. Hierfür sind die Anforderungen der Zuständigen Stellen, die für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich sind, zwingend zu erfüllen. Diese Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen mit berücksichtigt.