Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten durch einen oder mehrere Administratoren mit Hilfe von Software und Hardware.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die in der Vertragsanlage 3 genannten Auftraggeber werden Rahmenvereinbarungspartner.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten durch einen oder mehrere Administratoren mit Hilfe von Software und Hardware.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die in der Vertragsanlage 3 genannten Auftraggeber werden Rahmenvereinbarungspartner.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen