Krankenfahrten zur Dialyse nach § 133 SGB V i. V. m. dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in die Dialysepraxis
Helios Kliniken Schwerin mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung und für Versicherte, die sitzend befördert werden können, im Taxi oder Mietwagen.
Durchführung von Dialysefahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung gem. § 49 PBefG mit nichtumsetzbarem Rollstuhl/ Tragestuhlwagen. Es handelt sich im Los 1 um die Dialysetage Montag, Mittwoch und Freitag.
Durchführung von Dialysefahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung gem. § 49 PBefG mit nichtumsetzbarem Rollstuhl/ Tragestuhlwagen. Es handelt sich im Los 2 um die Dialysetage Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Durchführung von Dialysefahrten mit Taxi gem. § 47 PBefG und Mietwagen sitzend gem. § 49 PBefG.