Gegenstand der Ausschreibung ist die Berechnung und Festsetzung von Beihilfen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die Berechnung, Festsetzung und Zahlung von Beihilfen, die aufgrund des in § 2 Ziffer 5 des Vertrages genannten Beihilferechts – in der jeweils gültigen Fassung – den Beihilfeberechtigten des Auftraggebers und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen zu gewähren sind, sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden fachlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben (z. B. Schriftverkehr, Listenführung). Die Leistungspflichten der Auftragnehmerin erstrecken sich auch auf die im Ruhestand befindlichen Beihilfeberechtigten der NRW.BANK und deren Angehörigen, soweit ihnen Beihilfen zu gewähren sind. Die Beihilfeleistungen werden im Namen und im Auftrag der NRW.BANK gewährt.
Die Auftragnehmerin gewährleistet eine fernmündliche Beratung der Beihilfeberechtigten sowie der bevollmächtigten Dritter (z. B. Angehörige, Betreuer) der NRW.BANK in allen Beihilfeangelegenheiten für mind. 10 Std. pro Arbeitswoche. Die genaue Verteilung der Stunden wird einvernehmlich festgelegt.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 01) zu entnehmen.