Mit der Durchführung des EKDP hat das BMWK das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Die Antragstellung, die Bearbeitung der Anträge und die Bewilligung der Zuschüsse sind ausschließlich elektronisch gestaltet. Siehe Leistungsbeschreibung.
Um eine fristgerechte Entscheidung über die Anträge zu gewährleisten, soll ein externer Dienstleister das BAFA unterstützen.Die Frist zur Antragstellung endet am 30. September 2022. Die Richtlinie vom 26.08.2022 zum EKDP regelt, dass die Anträge in der Phase 1 möglichst bis zum 31. Dezember 2022, spätestens bis zum 31. März 2023 zu bearbeiten sind. In der Phase 1 erhalten die Unternehmen einen Abschlag auf den Zuschuss für die Fördermonate, die mit konkreten Informationen belegt sind, und einen Vorschuss für die weiteren Fördermonate unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung. Diese Schlussabrechnung ist Gegenstand der Phase 2 der Antragsbearbeitung. In ihr wird endgültig über einen Zuschuss entschieden. Die Phase 2 muss auf Grund europarechtlicher Vorgaben bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein. In bestimmten Fallkonstellationen schließt sich eine Phase 3 an.
Siehe Leistungsbeschreibung.