Objektplanung Verkehrsanlagen (LPH 1-3) mit Lärm- und Schadstoffgutachten sowie Landespflege.
Die Regionalniederlassung Niederrhein plant den Neubau der B 528n zwischen der B 510 und der L 476 (2. Bauabschnitt). Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen vom 23.12.2016 im "vordringlichen Bedarf" eingestuft und im Investitionsrahmenplan (IRP) 2012, Teil Bundesstraßen enthalten.
Der 2. Bauabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 4,4 km und verläuft südlich der Stadt Kamp-Lintfort im Kreis Wesel.
Der Vorentwurf für den Neubau des 2. Abschnittes der B 528n wurde im Jahr 2007 erstellt. In den vergangenen Jahren wurden einige Richtlinien aktualisiert, so dass der Vorentwurf nach den neuen Richtlinien angepasst werden soll. Vom AN ist die Objektplanung der Verkehrsanlage in der Leistungsphase 3 sowie teilweise der Leistungsphasen 2 und 4 zu erarbeiten.
Der Lärmtechnischer Fachbeitrag sowie das Luftschadstoffgutachten sind zu erstellen.
Im Rahmen der Vorentwurfsaufstellung ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Artenschutzbeitrag unter Berücksichtigung der Faunistische Kartierungsdaten aus dem Jahre 2020 zu erarbeiten. Der Artenschutzbeitrag aus dem Jahre 2007 und die Biotoptypen-Kartierung aus dem Jahre 2001 müssen im Rahmen des Verfahrens aktualisiert werden.
Neben dem LBP ist im Rahmen der Genehmigung ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG sowie der Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erstellen.