Das Bauwerk LIN 3 überführt den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) nahe der kleinen Ortschaft Lingen-Biene im Zuge der Bundesstraße B 70. Die nächstgelegene größere Stadt ist Lingen.
Im Bestand handelt es sich um eine stählerne Stabbogenbrücke mit orthotroper Fahrbahnplatte. Die Brücke hat eine Stützweite von 83,7 m.
Das Bauwerk wurde nach der Nachrechenrichtlinie nachgerechnet sowie einer erweiterten Bauwerksprüfung unterzogen. Bei der Bauwerksprüfung wurden u. a. Schäden an der Stahlkonstruktion festgestellt, welche die Dauerhaftigkeit der betroffenen Bauteile stark beeinträchtigen und mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des gesamten Bauwerks führen. Im Ergebnis der Nachrechnung, der Bauwerksprüfung und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Bezug auf eine Sanierung der Brücke hat sich ergeben, dass das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen ist.
Der Ersatzneubau soll unter Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet werden. Im Vorfeld wurde dazu bereits eine Variantenuntersuchung bzgl. des Streckenverlaufs durchgeführt. Als Ergebnis wird der Neubau der Brücke südlich des Bestandsbauwerks festgelegt. Das Bestandsbauwerks bleibt während der Bauzeit unter Verkehr. Nach Fertigstellung wird der Verkehr auf die neue Trassierung umgelegt.
Die Unterlagen zum Bodengutachten und zu der Variantenuntersuchung werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Breite des neuen Überbaus wird den aktuellen Vorgaben der Straßenplanung angepasst. Die Bestandsbreite (lichte Weite zw. den Geländern) von 14,90 m wird sich dabei voraussichtlich auf 14,30 m verringern. Die Gesamtstützweite sollte möglichst unverändert bleiben.
Der Rückbau des Bestandsbauwerks ist Bestandteil des Planungsauftrags.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf geschätzte 9,0 Mio. Euro (brutto).
Teil I - Rückbau vorhandener Überbau
Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1-3, 6
Fachplanung Tragwerksplanung: LPH 1-3, 6
Teil II - Ersatzneubau Überbau
Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1-3, 6 z. T. teilweise gem. § 43 HOAI
Fachplanung Tragwerksplanung: LPH 2, 3, 6 gem. § 51 HOAI